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   BSG, 28.06.1966 - 11 RA 87/64   

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https://dejure.org/1966,5336
BSG, 28.06.1966 - 11 RA 87/64 (https://dejure.org/1966,5336)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1966 - 11 RA 87/64 (https://dejure.org/1966,5336)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1966 - 11 RA 87/64 (https://dejure.org/1966,5336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhen der Rente - Unfreiwilliger Auslandsaufenthalt - Vorübergehender Auslandsaufenthalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 961
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BSG, 28.06.1966 - 11 RA 87/64
    Wenn der Gesetzgeber eine bestimmte Gruppe ohne sachlich einleuchtende Gründe begünstigt, dürfen die Gerichte die Begünstigung auf andere vergleichbare Gruppen nur erstrecken, sofern der Gesetzgeber bei Beachtung des Gleichheitssatzes das git 5igherhgit ebenfalls getan hätte (BVerfGE 18, 288, 302; BSG 20, 28 '54)" Es ist aber keineSwegs sicher, ob der unter-.
  • BGH, 10.01.1966 - III ZR 70/64

    Menschenrechtskonvention ("Zonenhaft")

    Auszug aus BSG, 28.06.1966 - 11 RA 87/64
    stellte - Begünstigung von Ausländern beim unfreiwilligen Aufenthalt in der SBZ dann überhaupt aufrechterhalten hätte, Ebensowenig kann die Klägerin auf Grund anderer Vorschriften des Grundgesetzes (Art. 6, 11, 20) die Nichtanwendung des 5 96 AVG verlangen° Ihre rechtswidrige Zurückhaltung in der SBZ war zwar ursächlich für das Ruhen der Waisenrente; für das ihr zugefügte Unrecht ist aber weder die Beklagte noch die Bundesrepublik als Ganzes verantwortlich; das Grundgesetz bestimmt nicht allgemein, daß die Bundesrepublik Verletzungen von Freiheitsrechten, die in der SBZ geschehen sind, wiedergutzumachen oder auszugleichen hat (BGH, NJW 1966, 726, 729), Die Beklagte muß deshalb auch nicht aus diesem Grunde die] Anwendung des @ 96 AVG unterlassen° Dies gilt selbst insoweit, als die Rente auf in der Bundesrepublik zurückgelegte Versicherungszeiten entfällt, Insoweit läßt @ 97 AVG eine Ausnahme nur zu, wenn sich der Berechtigte im Ausland aufhält° Deutsche, die sich gewöhnlich in der SBZ aufhalten, erhalten demnach von Versicherungsträgern der Bundesrepublik keine Leistungen aus den hier zurückgelegten Versicherungszeiten° Das wäre dann bedenklich, wenn auch die Versicherungsträger der SBZ diese Zeiten bei der Rentenfeststellung unberücksichtigt ließen° Soweit bekannt, rechnen sie jedoch die in der Bundesrepublik zurückgelegten Zeiten mit an (vglo Brackmann, Handbuch der Sozialversieherung Bd, I S° 294)o ...9-.
  • BSG, 20.09.1956 - 5 RKn 30/55
    Auszug aus BSG, 28.06.1966 - 11 RA 87/64
    Gerade gegenüber der SBZ war immer streng nach dem "Wohnsitzgrundsatz" verfahren (vgl. BSG 22, 263, 264) und auch bei unfreiwilligem Aufenthalt in der SBZ (wie zB bei Inhaftiernng, vgl. BSG 17, 144) keine Ausnahme gemacht worden° Die strenge Anwendung dieses Prinzips war die Folge der sozialversicherungsrechtlichen Spaltung Deutschlands" Die Spaltung zwang dazu, die Berechtigten einem System zuzuordnen° Dabei diente der Wohnsitz - womit der gewöhnliche Aufenthaltsort gemeint war - als Abgrenzungsmerkmal° Nach ihm bestimmte sich, welches Sozialversicherungssystem den Berechtigten - "schicksalhaft" (BSG 3, 286, 291) Hieran hat das Fremdrenten- - erfaßte°.
  • BSG, 24.02.1965 - 4 RJ 403/62

    Beitragsrückerstattung bei Heirat - Wohnsitz des Versicherten - Wohnsitz in der

    Auszug aus BSG, 28.06.1966 - 11 RA 87/64
    Gerade gegenüber der SBZ war immer streng nach dem "Wohnsitzgrundsatz" verfahren (vgl. BSG 22, 263, 264) und auch bei unfreiwilligem Aufenthalt in der SBZ (wie zB bei Inhaftiernng, vgl. BSG 17, 144) keine Ausnahme gemacht worden° Die strenge Anwendung dieses Prinzips war die Folge der sozialversicherungsrechtlichen Spaltung Deutschlands" Die Spaltung zwang dazu, die Berechtigten einem System zuzuordnen° Dabei diente der Wohnsitz - womit der gewöhnliche Aufenthaltsort gemeint war - als Abgrenzungsmerkmal° Nach ihm bestimmte sich, welches Sozialversicherungssystem den Berechtigten - "schicksalhaft" (BSG 3, 286, 291) Hieran hat das Fremdrenten- - erfaßte°.
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